Der Fischer in seinem Boot auf dem See – ein romantisches Bild von Freiheit und Unabhängigkeit?
Ja, schon, aber dahinter steht ein kompliziertes Netz von Vorschriften zur Regelung der Fischerei.
Es geht um Gewässer- und Naturschutz, um die Erhaltung von Arten und Beständen, um Tierschutz und Tierrecht sowie um Kooperation mit anderen Nutzniessern am und auf dem Wasser: Badende, Kurs- und Freizeitschiffe, Berufsfischer etc.
Um es möglichst einfach zu sagen: Damit du fischen darfst, brauchst du ein Patent. Und um ein Patent zu lösen, musst du eine Prüfung ablegen. Das ist die Faustregel. Dazu gibt es ganz viele «Wenn-und-Abers», so zum Beispiel:
JA, du darfst auch ohne Patent fischen: Mit der Rute vom Ufer aus, mit Einfachhaken ohne Widerhaken und mit natürlichem Köder (Wurm, Brot, Mais). Das nennt sich «Freiangelrecht». Für Details: Freiangelrecht Merkblatt
JA, du kannst auch ohne die SANA Prüfung ein Patent lösen, einfach nur eine Tageskarte. Die gibt es unkompliziert in Fischereigeschäften oder auch online – dies aber nicht ganz so unkompliziert.
JA, auch du bestehst die SANA Prüfung. SANA heisst: Sachkundenachweis und zeigt, dass du dich mit Fragen um Tier- und Naturschutz auseinandergesetzt hast. Interessiert? Dann schau hier: SANA Kurse zur Anglerausbildung.
JA, als Fischer darfst du einen gefangenen Fisch zurücksetzen, wenn du dies aus ökologischen Gründen tust. Du selber entscheidest zum Beispiel: Dieses Tier ist wertvoll für die Fortpflanzung und den Bestand und soll deshalb wieder schwimmen. Lies mehr darüber: Töten und Freilassen: Vollzugshilfe BAFU.
Zum Thema «Catch and Release» hat Steff Aellig einen Artikel publiziert: Der Haken beim Angeln
JA, gewisse Fische müssen wieder zurückgesetzt werden. Wenn sie zu klein sind (Fachbegriff: Schonmass) oder innerhalb ihrer Laichzeit gefangen werden (Fachbegriff: Schonzeit). Hier findest du die Details: Schonzeiten, Schonmasse und Fangbeschränkungen
JA, es ist nicht ganz einfach, alle Vorschriften korrekt einzuhalten, und sich dabei immer noch auf die Hauptsache zu konzentrieren: Das FISCHEN. Aber keine Sorge: Wir helfen dir dabei. Hast du Fragen? Dann schreib uns: info@spofi.ch
Und falls du noch mehr wissen willst:
- In den Fischereivorschriften ab 2015 ist alles beschrieben.
- Hier siehst du, was neu ist: Änderungen zum Fischereireglement 2015
- Unser Nachbarverein, «IG dä Neu Fischer» hat eine super Zusammenfassung der Regelungen geschrieben.
- Zuständig für die Fischerei ist bei uns das Kantonale Amt für Landschaft und Natur
- Auf kantonaler Ebene setzt sich unser Dachverband für die Anliegen der Fischerei ein. Das ist der FKZ, der Fischereiverband Kanton Zürich.