Änderungen Fischereivorschriften

 

 

 

 

 

Hecht: Keine Schonmassnahmen mehr.
Schleppfischen: Parallel zum Ufer erlaubt.

«Sacha, wieso werden die Schonmassnahmen für den Hecht per 1. Januar 2018 aufgehoben?», frage ich unser Vereinsmitglied, FKZ-Präsidenten und  Schlepp-Crack (oben im Bild). «Schau auf der FKZ Website nach, ich hab es jetzt schon mindestens 1000 Mal erzählt und mag es nicht noch einmal wiederholen…» entgegnet er – ganz leicht genervt.

Also, klar, mach ich doch. Hier ist der Link zum Beitrag auf besagter FKZ-Website. Dort lässt sich auch die umfangreiche Dokumentation der Fischerei- und Jagdverwaltung downloaden. Eine Lektüre lohnt sich.

Nach einem weiteren Schluck entlocke ich Sacha doch noch den wichtigsten Grund für diese Änderung in den Fischereivorschriften: Man hat keinen Zusammenhang gefunden zwischen Besatz und Schonmassnahmen auf der einen Seite und der Entwicklung des Hechtbestandes im Zürisee auf der anderen Seite. Der wichtigste Faktor für die Bestandesentwicklung scheint die Beschaffenheit der Laichgründe zu sein. Und damit steht es im Zürichsee sehr gut. In dem Sinn: Ein dickes Ganz-Jahres-Petri-Heil für die Jagd auf Meister Esox.

Und eben: Was viele von uns schon öfters gemacht  haben, wird ab dem Jahresstart  offiziell legalisiert:  Das parallele Fahren zum Ufer innerhalb der inneren Uferzone (150 m). Natürlich nur zum Schleppen und mit entsprechender Kennzeichnung (weisse Kugel).

Das Merkblatt, wo alles steht: Merkblatt Änderungen Vorschriften

Was denkst du über diese Änderungen? Schreib deinen Kommentar.

Text und Bild: Steff Aellig

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